Foto: S. Hofschlaeger/PixelioAm 09. Mai 2010 dürft ihr zum ersten Mal bei der Landtagswahl eure Stimme abgeben und wisst daher gar nicht genau wie das alles abläuft? Kein Problem, hier erklären wir euch wie die Landtagswahl funktioniert!

Was wird gewählt?

Am 09. Mai 2010 finden die Wahlen zum 15. Landtag des Landes NRW statt. Der Landtag stellt die Legislative (gesetzgebende Gewalt) auf Landesebene dar.

Gewählt werden die Mitglieder des nordrhein- westfälischen Landtages (MdL) – auch Landtagsabgeordnete genannt. Aus wie vielen Abgeordneten der nächste Landtag bestehen wird, lässt sich aufgrund der zu erwartenden Überhang- und Ausgleichsmandate nicht definitiv sagen.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in den Wahlkreisen mehr Direktmandate (siehe „Wie wird gewählt?“) gewinnt, als ihr durch ihren Zweitstimmenanteil eigentlich zustehen würden.

Entgegen der teilweise verbreiteten Meinung wird bei der Landtagswahl nicht der Ministerpräsident direkt vom Volk gewählt. Der Bundeskanzler wird anschließend von den neu gewählten Abgeordneten gewählt. Die reguläre Amtsdauer, die so genannte Legislaturperiode, beträgt 5 Jahre.

Wie wird gewählt?

Bei der Bundestagswahl hat jedeR Wahlberechtigte (ab 18 Jahren) zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man den Wahlkreisbewerber einer Partei direkt. Der/die KandidatIn mit den meisten Erststimmen zieht direkt in den Bundestag ein (Direktmandat) – alle übrigen Erststimmen verfallen.

Daher ist es wichtig, dass man die Erststimme einem/einer KandidatIn gibt, der/die eine realistische Chance hat die Mehrheit zu erreichen. Im Falle des Wahlkreises Minden- Lübbecke II (Bad Oeynhausen - Minden - Porta Westfalica) sind dies Inge Howe (SPD) und Karl Erich Schmeding (CDU). Im Falles des Wahkreises Minden-Lübbecke I (Altkreis Lübbecke - Hille - Petershagen) sind dies Ernst-Wilhelm Rahe (SPD) und Friedhelm Ortgies (CDU).

Mit der Zweitstimme wählt man die Liste einer Partei. Die Zweitstimme ist in der Regel die Entscheidende, wenn es darum geht, wie viele Sitze (Mandate) eine Partei im nächsten Bundestag erhält. Nach einem bestimmten Sitzverteilungsverfahren (Divisorverfahren mit Standardrundung - Sainte- Laguë) werden die Mandate an die KandidatInnen, in der vorher durch die Parteien bestimmten Listenreihenfolge, vergeben.
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