Du bist wahlberechtigt, wenn du spätestens am Wahltag, also am 09. Mai 2010 18 Jahre alt bist und wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit drei Monaten im Wahlgebiet (in NRW) wohnst. Auch darfst du vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sein.
Das ist eigentlich schon alles, denn damit bist du im Wählerverzeichnis deiner Gemeinde eingetragen oder hast einen Wahlschein. Die Wählerverzeichnisse werden von deiner Gemeinde geführt. In das Wählerverzeichnis wirst du als wahlberechtigte Person in der Regel automatisch eingetragen.
Dass du wahlberechtigt bist, wirst du daran bemerkt haben, dass dir von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bereits eine Wahlbenachrichtigungskarte zugeschickt worden ist, auf der vermerkt ist, wann die Wahlen stattfinden und wo genau dein “Wahllokal” (meistens eine Schule oder ein anderes öffentliches Gebäude) liegt. Falls du noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hast, ruf doch einfach mal bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung an und frag’ nach. Dort wird man dir gerne helfen.
Foto: Uta Thien- Seitz/pixelio





















